Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Gelenknahrung II (Urteil vom 15.07.2010, I ZR 99/09)
Die Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit – hier: Verbote für Stoffe, die den Lebensmittel-Zusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 LFGB gleichgestellt sind – steht, sofern spezifische Bestimmungen der Gemeinschaft fehlen, auch bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten unter dem Vorbehalt, dass sie den Erfordernissen entsprechen, die sich für Reglementierungen des Warenverkehrs bei grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten aus dem primären Unionsrecht, …
BGH, WRP 2011, 220-222 (Urteil vom 15.07.2010, I ZR 99/09)
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