Wettbewerbsrecht/Markenrecht: „4 DSL“ – Benutzungsmarke bei nur regionaler Verkehrsgeltung? (Beschluss vom 07.05.2007, 6 W 64/07)
Der Erwerb eines regional beschränkten Markenschutzes nach § 4 Abs. 2 MarkenG wegen nur regionaler Verkehrsgeltung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Benutzer der Marke seine Dienstleistung (hier: Bereitstellen von Internetzugängen) bundesweit im Internet anbietet und die räumlich begrenzte Bekanntheit der Marke darauf beruht, dass der Zeichenbenutzer in der fraglichen Region seinen Firmensitz unterhält und dort seine Werbemaßnahmen konzentriert.…
OLG Köln, WRP 2007, 1122 (Beschluss vom 07.05.2007, 6 W 64/07)
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