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WRP 2016, 646
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht/Markenrecht: „Wenn 1 & 1 sich streiten“ (Beschluss vom 30.11.2015, 6 W 130/15)

Allein die Mitteilung, zwei Mitbewerber würden sich „streiten“, ist nicht geeignet, eine sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung eines dieser Mitbewerber zu begründen. Sie kann daher grundsätzlich nicht gemäß §§ 3, 4 Nr. 7 UWG verboten werden.

OLG Köln, WRP 2016, 646-649 (Beschluss vom 30.11.2015, 6 W 130/15)

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