Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Anforderungen an die vom Schuldner zu treffenden organisatorischen Vorkehrungen zur Unterbindung von Verstößen durch Mitarbeiter (Beschluss vom 09.11.2017, 6 W 96/17)
Der Unterlassungsschuldner ist – unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens – auch gehalten, alles ihm Mögliche und Zumutbare zur Unterbindung von Verstößen durch Mitarbeiter zu unternehmen. Dazu kann es gehören, auf die Mitarbeiter durch schriftliche Belehrungen und Anordnungen einzuwirken. Dabei müssen für den Fall eines Verstoßes Sanktionen angedroht werden. …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 245-246 (Beschluss vom 09.11.2017, 6 W 96/17)
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