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WRP 2005, 244
OLG Nürnberg 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Plasma-TV-Gerät (Urteil vom 26.10.2004, 3 U 2925/04)

Missbräuchliches Geltendmachen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs liegt im Regelfall nicht schon dann vor, wenn ein Verletzter wegen gleichartiger Verstöße gegen mehrere konzernmäßig verbundene, jedoch rechtlich selbstständige Verletzer die Möglichkeiten einer subjektiven Klagehäufung nicht nutzt, sondern in verschiedenen Verfahren gegen sie vorgeht.

OLG Nürnberg, WRP 2005, 244 (Urteil vom 26.10.2004, 3 U 2925/04)

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