Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Jogginghosen (Urteil vom 31.10.2018, I ZR 73/17)
a) Eine auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkte Zulassung der Revision ist zulässig und damit wirksam, wenn der von dieser Beschränkung betroffene Teil des Streits im Zeitpunkt der Zulassung der Revision in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig vom übrigen Prozessstoff beurteilt werden und auch nach einer möglichen Zurückverweisung der Sache kein Widerspruch zum unanfechtbaren Teil des Streitstoffs auftreten kann. …
BGH, WRP 2019, 68-73 (Urteil vom 31.10.2018, I ZR 73/17)
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