Wettbewerbsrecht/Zivilrecht: Belästigende Werbung: Ausdrückliche Einwilligung in Nachfragehandlungen per E-Mail (Urteil vom 24.11.2016, 6 U 33/16)
Zu einer „Werbung“ durch elektronische Post im Sinne von § 7 Abs. 2 UWG können auch Nachfragehandlungen gehören, die sich auf Waren oder Dienstleistungen beziehen, welche das nachfragende Unternehmen für seine eigene Geschäftstätigkeit benötigt. In diesem Fall liegt eine „ausdrückliche Einwilligung“ des Empfängers in eine solche Nachfrage per E-Mail bereits dann vor, wenn dieser seine Leistung öffentlich – etwa auf seiner Homepage – unter Angabe seiner E-Mail-Adresse angeboten hat.…
OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 342-343 (Urteil vom 24.11.2016, 6 U 33/16)
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