Wettbewerbsrecht/Zivilrecht: Gewährleistung für Waren aus Retouren (Urteil vom 12.06.2013, 42 O 88/12)
Es stellt eine unzulässige Verkürzung der Gewährleistungsfristen dar, wenn ein Verkäufer von Elektroartikeln für nicht mehr original verpackte Ware oder Waren, die nur einmal ausgepackt worden sind oder aus Retouren stammen, die Gewährleistungsfrist in den Verkaufsbedingungen auf ein Jahr festlegt. In diesem Fall ist es nicht durch den Gebrauch der Sache zu einer Erhöhung des Sachmängelrisikos als Rechtfertigung für die Verkürzung der Gewährleistung gekommen. …
LG Essen, WRP 2013, 1403 (Urteil vom 12.06.2013, 42 O 88/12)
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