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WRP 2014, 350
OLG Celle 
Zivilrecht: Drohung mit Datenübermittlung an Schufa bei bestrittener Forderung unzulässig (Urteil vom 19.12.2013, 13 U 64/13)

Die Inaussichtstellung einer Datenübermittlung an die Schufa Holding AG kann unzulässig sein, wenn sie keinen gesetzlich vorgesehenen Zweck erfüllt, insbesondere weil der vermeintliche Schuldner die Forderung bereits bestritten hat.

OLG Celle, WRP 2014, 350-353 (Urteil vom 19.12.2013, 13 U 64/13)

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