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WRP 2024, 1115
OLG Frankfurt a. M. 
Zivilrecht: Haftung des Hostproviders für rechtsverletzende Inhalte setzt konkrete Verdachtsmeldung voraus (Urteil vom 13.06.2024, 16 U 195/22)

Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte (hier: Beanstandungen eines Antisemitismusbeauftragten) von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen – die richtig oder falsch sein können – so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2024, 1115-1119 (Urteil vom 13.06.2024, 16 U 195/22)

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