Zivilrecht: Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung (Urteil vom 06.12.2012, III ZR 173/12)
a) Enthalten die von einem Unternehmen (hier: Mobilfunkanbieter) abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe der §§ 307 ff BGB unwirksame Klauseln, so begründet dies, wenn der Rechtsträger des Unternehmens nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen wird, auch im Falle der Fortführung des Betriebs bei dem übernehmenden Rechtsträger keine – für einen Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG erforderliche – Wiederholungsgefahr (im Anschluss an BGH, …
BGH, WRP 2013, 347-350 (Urteil vom 06.12.2012, III ZR 173/12)
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