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WRP 2014, 587
BGH 
Zivilrecht: Vertragsstrafenklausel (Urteil vom 13.11.2013, I ZR 77/12)

a) Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind. Insoweit ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem individuell ausgehandelten Vertragsstrafeversprechen, …

BGH, WRP 2014, 587-590 (Urteil vom 13.11.2013, I ZR 77/12)

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