Zivilrecht/Wettbewerbsrecht: Ryanair u. a./Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato – Antitrust u. a. (Urteil vom 23.04.2020, C-28/19)
Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft ist dahin auszulegen, dass die Check-in-Gebühren, deren Zahlung mangels einer alternativen kostenfreien Art des Checkins unvermeidbar ist, die Mehrwertsteuer auf die Preise für Inlandsflüge sowie die Verwaltungsgebühren für Käufe mit einer anderen als der vom Luftfahrtunternehmen bevorzugten Kreditkarte unvermeidbare und vorhersehbare Preisbestandteile im Sinne von Art. …
EuGH, WRP 2020, 718-720 (Urteil vom 23.04.2020, C-28/19)
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