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K&R 2023, 602
BGH 
muenchen.de: Stadtportal verstößt nicht gegen Gebot der Staatsferne der Presse (Urteil vom 13.07.2023, I ZR 152/21)

a) Zu der mit Blick auf das Gebot der Staatsferne der Presse zulässigen Öffentlichkeitsarbeit der Kommune gehören grundsätzlich auch das Stadtmarketing und die Tourismusförderung.

BGH, K&R 2023, 602-607 (Urteil vom 13.07.2023, I ZR 152/21)

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