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WRP 2005, 252
LG Heilbronn 
„teilweise“ TÜV geprüft (Sonstiges vom 12.10.2004, 22 O 66/04 KfH)

Die Werbung für ein aus 100 Einzelzeilen bestehendes Werkzeugset mit dem Logo einer technischen Überwachungsanstalt und dem Zusatz „teilweise“ ist irreführend, wenn nicht in der Werbung gleichzeitig angegeben wird, welche der abgebildeten Teile des Sets tatsächlich Gegenstand der Prüfung gewesen sind.

LG Heilbronn, WRP 2005, 252 (Sonstiges vom 12.10.2004, 22 O 66/04 KfH)

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