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WRPL 2021, 1
BGH 
“Aktuell bis zu 10,90 % p. a. Zinsen” nicht klar und eindeutig i. S. v. Art. 247a § 2 Abs. 2 EGBGB (Urteil vom 29.06.2021, XI ZR 46/20)

Wird auf der Internetseite einer Bank der Sollzinssatz, der für die Überziehungsmöglichkeit berechnet wird, mit “Aktuell bis zu 10,90 % p. a. Zinsen” angegeben, ist dies nicht klar und eindeutig im Sinne von Art. 247a § 2 Abs. 2 EGBGB.

BGH, WRPL 2021, Heft 11, Online, - (Urteil vom 29.06.2021, XI ZR 46/20)

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