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WRPL 2016, 1
LG Dortmund 
Gutschein für Laserkorrektur (Urteil vom 21.04.2016, 16 O 61/15)

Wirbt ein Arzt mit einem “Wertgutschein” und einem Pauschalpreis, so geht der Verbraucher davon aus, dass er die komplette Behandlung zu diesem Preis erhält; eine Abrechnung nach GOÄ erwartet er nicht. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Dortmund, WRPL 2016, Heft 09, Online, - (Urteil vom 21.04.2016, 16 O 61/15)

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