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WRPL 2013, 1
OLG Köln 
Hinweis auf Sicherungsschein durch Reiseveranstalter (Beschluss vom 01.02.2013, 6 W 21/13)

Der Hinweis auf einen Sicherungsschein, auch verbunden mit der Erklärung, “unsere Kunden gehen kein Risiko ein”, stellt im Internetauftritt eines Reiseveranstalters keinen Verstoß gegen Nr. 10 des Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG dar, soweit der Hinweis nicht besonders hervorgehoben wird.

OLG Köln, WRPL 2013, Heft 08, Online, - (Beschluss vom 01.02.2013, 6 W 21/13)

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