Keine gezielte Behinderung bei unberechtigter Grenzbeschlagnahme (Sonstiges vom 30.07.2018, 33 O 7422/17)
Das Stellen von Anträgen auf Tätigwerden der Zollbehörden in der EU gem. VO (EU) Nr. 608/2013 (sog. Grenzbeschlagnahmeanträge) ist keine gezielte Behinderung gem. § 4 Nr. 4 UWG, auch dann nicht, wenn konkrete Grenzbeschlagnahmen im Einzelfall letztlich unberechtigt erfolgt sein sollten. Maßgeblich ist allein, dass die beklagte Automobilherstellerin (hier: die Antragstellerin der Grenzbeschlagnahmeanträge) aus nachvollziehbaren und rechtlich nicht zu missbilligenden Gründen zur Wahrung ihrer Rechte und zum Schutz ihres geistigen Eigentums von einem vom europäischen Verordnungsgeber vorgesehenen förmlichen Verfahren Gebrauch macht, …
LG München I, WRPL 2019, Heft 01, Online, - (Sonstiges vom 30.07.2018, 33 O 7422/17)
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