Kopierbarkeit elektronisch bei Gericht eingereichter Dokumente und zur Zurückverweisung an das Untergericht nach erfolgreicher sofortiger Beschwerde (hier: selbstständiges Beweissicherungsverfahren und einstweilige Verfügung) (Beschluss vom 31.01.2022, 3 W 149/22)
Ein bei Gericht eingereichter Antrag kann nicht deshalb mangels Einhaltung der Vorgaben des § 130a Abs. 2 ZPO – wonach ein elektronisches Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein muss – zurückgewiesen werden, weil trotz Verwendung eines zulässigen Formats (PDF) beim Kopieren von Textteilen in ein anderes elektronisches Dokument durch das Gericht eine unleserliche und sinnentstellte Buchstabenreihung entsteht.…
OLG Nürnberg, WRPL 2022, Heft 4, Online, - (Beschluss vom 31.01.2022, 3 W 149/22)
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