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WRPL 2021, 1
BGH 
Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots – Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (Beschluss vom 20.10.2020, VI ZR 577/19)

Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (hier: zu Unrecht unterbliebene Zeugenvernehmung, weil die Zeugen den “eigentlichen Vorgang” nicht wahrgenommen hätten).

BGH, WRPL 2021, Heft 3, Online, - (Beschluss vom 20.10.2020, VI ZR 577/19)

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