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WRPL 2017, 1
OLG Hamm 
Pflichtangaben aus dem Energieausweis für Gebäude (Urteil vom 04.08.2016, 4 U 137/15)

Es stellt eine wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen dar, wenn ein Immobilienmakler in seine Immobilieninserate nicht die Pflichtangaben aus dem Energieausweis für das Gebäude aufnimmt. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Hamm, WRPL 2017, Heft 06, Online, - (Urteil vom 04.08.2016, 4 U 137/15)

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