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WRPL 2025, 1
BGH 
Tätigwerden eines RA in eigener Sache und Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen (Beschluss vom 27.03.2025, V ZB 27/24)

Ein Rechtsanwalt, der in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel (hier: Beschwerde gegen die Verkehrswertfestsetzung) einlegt.

BGH, WRPL 2025, Heft 06, Online, - (Beschluss vom 27.03.2025, V ZB 27/24)

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