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ZFWG 2019, 47
OVG Sachsen 
Abgrenzung zwischen Ereigniswetten und Abschnitts- bzw. Endergebniswetten (Beschluss vom 10.09.2018, 3 B 174/18)

Um eine verbotene Ereigniswette handelt es sich dann, wenn die Wette einzelne, auch torbezogene Vorgänge während eines Sportereignisses betrifft und nicht zu den gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 3 GlüStV ausnahmsweise erlaubten Abschnitts- oder Endergebniswetten gehört.

OVG Sachsen, ZfWG 2019, 47-52 (Beschluss vom 10.09.2018, 3 B 174/18)

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