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ZFWG 2015, 465
VGH München 
Ablehnung der Beiladung zu einem glücksspielrechtlichen Eilverfahren (Beschluss vom 23.06.2015, 10 C 15.772)

Eine Beiladung zum erstinstanzlichen Verfahren ist nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem das Verfahren in höherer Instanz anhängig geworden ist.

VGH München, ZfWG 2015, 465-469 (Beschluss vom 23.06.2015, 10 C 15.772)

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