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ZFWG 2020, 375
OVG Berlin-Brandenburg 
Anciennitätsprinzip ist zulässiges Kriterium für Auswahlentscheidung zwischen Bestandsspielhallen (Beschluss vom 24.07.2020, OVG 1 N 77.19)

Die Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BbgSpielhG, wonach grundsätzlich der Betreiber einer Spielhalle eine neue Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 BbgSpielhG erhält, der über die älteste Erlaubnis nach § 33 i GewO verfügt, ist nicht zu beanstanden (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 – 4 Bs 12/18 – juris Rn. 86).

OVG Berlin-Brandenburg, ZfWG 2020, 375-377 (Beschluss vom 24.07.2020, OVG 1 N 77.19)

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