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ZFWG 2025, 212
VG Gelsenkirchen 
Anforderungen an die Erteilung einer Verbundspielhallenerlaubnis in NRW (Urteil vom 11.10.2024, 19 K 3440/22)

Einer Spielhalle, deren Untersagung vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 bestandskräftig geworden ist, kann keine Verbundspielhallenerlaubnis nach § 17 a AG GlüStV NRW erteilt werden. Das Satzfragment „Dies gilt nicht“ in § 17 a Abs. 1 Satz 3 AG GlüStV NRW bezieht sich auf die gesamte Vorschrift und nicht etwa nur auf deren vorangestellten Satz 2.

VG Gelsenkirchen, ZfWG 2025, 212 (Urteil vom 11.10.2024, 19 K 3440/22)

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