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ZFWG 2022, 471
OLG Köln 
Bundesweite Rundfunkwerbung für nur in einem Bundesland erlaubte Online-Glücksspiele ist nach dem GlüStV 2021 unzulässig (Urteil vom 03.06.2022, I-6 U 47/20, 6 U 47/20)

Der Umstand, dass in einem Bundesland die Veranstaltung von Online-Glücksspielen zulässig ist, führt nicht dazu, dass auch die bundesweite Werbung hierfür zulässig ist, wenn in den Empfangsländern eine entsprechende 472Glücksspielerlaubnis fehlt. Daran ändert sich nichts, wenn in der Werbung eine regionale Teilnehmerbeschränkung enthalten ist.

OLG Köln, ZfWG 2022, 471-476 (Urteil vom 03.06.2022, I-6 U 47/20, 6 U 47/20)

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