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ZFWG 2007, 395
BVerwG 
Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 28.08.2007, 9 B 14.07)

Eine Gemeinde verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sie nach der Vergnügungssteuersatzung Vergnügungssteuer für Spielgeräte in Spielhallen erhebt, nicht aber auf solche, die in Spielbanken aufgestellt sind. Insoweit liegen unterschiedliche Sachverhalte vor, die einen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung bieten.

BVerwG, ZfWG 2007, 395 (Beschluss vom 28.08.2007, 9 B 14.07)

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