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ZFWG 2023, 262
BGH 
Das Angebot von Online-Zweitlotterien ohne Erlaubnis ist auch unter Geltung des GlüStV 2021 unzulässig (Beschluss vom 26.01.2023, I ZR 79/22)

Selbst wenn die in § 4 Abs. 4 GlüStV 2021 und § 5 Abs. 7 GlüStV 2021 enthaltenen Verbote des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von Online-Zweitlotterien unionsrechtswidrig sein sollten, sind Anbieter von Online-Zweitlotterien gleichwohl nicht davon befreit, sich um eine Erlaubnis für die von ihnen angebotenen Glücksspiele zu bemühen.

BGH, ZfWG 2023, 262-266 (Beschluss vom 26.01.2023, I ZR 79/22)

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