Gebührenfestsetzung für Erteilung einer Erlaubnis zur Fernsehlotterieveranstaltung durch sachlich unzuständiges Finanzministerium (Beschluss vom 18.12.2018, 8 B 7.18)
Die Vorschrift des § 9 Abs. 7 GlüStV verbietet seinem eindeutigen Wortlaut nach ausnahmslos die Ausübung der Glücksspielaufsicht durch eine Behörde, die für die Finanzen des Landes zuständig ist. Die Entstehungsgeschichte und der daraus abzuleitende Sinn und Zweck der Vorschrift gebieten keine Einschränkung ihres Anwendungsbereichs in Fällen, in denen ein Interessenkonflikt zwischen dem Veranstalter einer Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential und der Behörde, …
BVerwG, ZfWG 2019, 415 (Beschluss vom 18.12.2018, 8 B 7.18)
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