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ZFWG 2007, 295
Hanseatisches OLG Hamburg 
HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT HAMBURG (Beschluss vom 05.07.2007, 1 WS 61/07)

Verhängung einer strafrechtlichen Sanktion gemäß § 284 StGB wegen der Vermittlung von privaten Sportwetten an einen in Österreich konzessionierten Buchmacher verbietet sich derzeit aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen.

Hanseatisches OLG Hamburg, ZfWG 2007, 295-300 (Beschluss vom 05.07.2007, 1 WS 61/07)

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