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ZFWG 2025, 212
VG Gießen 
Inhalts- und Bekanntgabeadressat einer Wettvermittlungsstellenerlaubnis in Hessen (Urteil vom 21.10.2024, 4 K 2658/23.GI)

Inhalts- und Bekanntgabeadressat einer Erlaubnis für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle ist in Hessen allein der Wettveranstalter.

VG Gießen, ZfWG 2025, 212 (Urteil vom 21.10.2024, 4 K 2658/23.GI)

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