Kein Anspruch auf glücksspielrechtliche Spielhallenerlaubnis bei unvollständigem Sozialkonzept (Beschluss vom 20.09.2021, 4 A 2327/19)
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine Spielhalle besteht nicht, wenn die zum Sozialkonzept gehörenden Dokumentationen und die Schulungsnachweise des Personals nicht vorgelegt werden (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 3 Nr. 6 lit. d) AG GlüStV NRW). Ist diese Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nicht erfüllt, kommt es weder auf eine Abstandskonkurrenz oder ein Auswahlverfahren an noch ist über eine Abweichung von der Abstandsregelung zu befinden.…
OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2022, 215 (Beschluss vom 20.09.2021, 4 A 2327/19)
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