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ZFWG 2024, 295
OLG Frankfurt a. M. 
Kein Mietmangel bei nachträglicher Unzulässigkeit eines Spielhallenbetriebes (Urteil vom 24.10.2023, 2 U 5/23)

Die bloße Unzulässigkeit eines Spielhallenbetriebes in einem Mietobjekt infolge einer Gesetzesänderung (hier: nachträgliche Unzulässigkeit eines Spielhallenbetriebes wegen Einführung eines Mindestabstandes zu Kinder- und Jugendeinrichtungen) begründet grundsätzlich keinen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB.

OLG Frankfurt a. M., ZfWG 2024, 295 (Urteil vom 24.10.2023, 2 U 5/23)

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