Keine Aussetzung des Rechtsstreits mit Blick auf EuGH-Vorlagen in charge-back-Verfahren betreffend den Geltungszeitraum des GlüStV 2021 (Beschluss vom 03.03.2025, 3 W 15/24)
Das frühere Totalverbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 unterscheidet sich grundlegend vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker in § 4 Abs. 4 GlüStV 2021. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass das Ergebnis eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Unionsrechtskonformität des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 auf einen anderen Fall übertragbar sein wird, …
OLG Frankfurt a. M., ZfWG 2025, 304-306 (Beschluss vom 03.03.2025, 3 W 15/24)
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