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ZFWG 2016, 76
OVG Berlin-Brandenburg 
Keine Berücksichtigung sogenannter „Minuskassen“ (Beschluss vom 26.03.2015, OVG 9 N 167.13)

Die Versagung der Berücksichtigung sogenannter „Minuskassen“ verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG. Der Charakter der Vergnügungssteuer in Gestalt der Spielgerätesteuer als Aufwandsteuer lässt die Berücksichtigung von Minuskassen nicht zu.

OVG Berlin-Brandenburg, ZfWG 2016, 76 (Beschluss vom 26.03.2015, OVG 9 N 167.13)

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