Keine Umsatzsteuerbefreiung für den Betrieb von Geldspielgeräten wegen Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe (Beschluss vom 27.06.2017, V B 162/16)
Durch die Rechtsprechung des EuGH, des BVerfG und des BFH ist geklärt, dass die Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer bei der Erhebung der Spielbankenabgabe umsatzsteuerrechtlich weder gegen den unionsrechtlichen Neutralitätsgrundsatz noch gegen das Diskriminierungsverbot oder das Transparenzgebot verstößt und sich aus der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer bei der Erhebung der Spielbankenabgabe deshalb auch nicht das Gebot einer Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten bei gleichzeitigem Erhalt des Rechts auf Vorsteuerabzug ergibt…
BFH, ZfWG 2017, 500-501 (Beschluss vom 27.06.2017, V B 162/16)
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