Landgericht München I: Mitteilungspflicht gewerblicher Spielevermittler (Urteil vom 16.07.2008, 21 O 15035/07)
Es liegt kein Missbrauch i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG vor, wenn ein Wettbewerber zunächst vier auf verschiedenen Sachverhalten beruhende Rechtsverletzungen in einer Abmahnung geltend macht und im Anschluss eine dieser Verletzungen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens und zwei weitere Verletzungen unmittelbar im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens verfolgt, ohne das auf das einstweilige Verfügungsverfahren folgende Hauptsacheverfahren im Wege der Klageerweiterung zusammen mit den anderen beiden Verletzungen im bereits anhängigen Hauptsacheverfahren zu betreiben.…
LG München I, ZfWG 2008, 303 (Urteil vom 16.07.2008, 21 O 15035/07)
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