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ZFWG 2009, 431
LG Düsseldorf 
Landgericht Düsseldorf: Verbotenes Internetglücksspiel (Urteil vom 25.11.2009, 12 O 554/08)

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darf Anbietern unerlaubter Glücksspiele untersagt werden, über das Internet in Deutschland befindlichen Personen die Möglichkeit anzubieten oder zu verschaffen, entgeltliche Sportwetten zu festen Gewinnquoten, entgeltliche Casinospiele und/oder Lotterie einzugehen oder abzuschließen und über das Internet in Deutschland zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.

LG Düsseldorf, ZfWG 2009, 431-436 (Urteil vom 25.11.2009, 12 O 554/08)

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