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ZFWG 2009, 463
LG Köln 
Landgericht Köln: Untersagung von Internetglücksspielen (Urteil vom 22.10.2009, 31 O 552/08)

In Deutschland ist es verboten, Glücksspiele, insbesondere Sportwetten sowie Kasinospiele wie Poker, Videopoker, Black Jack, Roulette, Baccara, Keno, Bingo und virtuelle Slotmachines sowie Kartenspiele und Brettspiele zu veranstalten und dafür zu werben.

LG Köln, ZfWG 2009, 463 (Urteil vom 22.10.2009, 31 O 552/08)

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