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ZFWG 2009, 76
LG Stuttgart 
Landgericht Stuttgart: Lotterievertrieb im Internet verboten (Urteil vom 29.01.2009, 41 O 2/09 KfH)

Die staatlichen Lotteriegesellschaften sind nicht verpflichtet, Spielaufträge von gewerblichen Spielevermittlern über elektronische Schnittstellen im Internet anzunehmen, sofern der Vermittler nicht über eine entsprechende Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV verfügt.

LG Stuttgart, ZfWG 2009, 76 (Urteil vom 29.01.2009, 41 O 2/09 KfH)

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