Landgericht Kiel: Wettbewerbsrechtlicher Rechtsschutz (Urteil vom 26.05.2009, 16 O 40/09)
Unterlassungsansprüche stehen rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen nur dann zu, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Sie müssen auf dem betreffenden, nämlich auch räumlich maßgeblichen Markt des Wettbewerbers tätig und durch eine – hier zugunsten des Klägers unterstellt wettbewerbswidrige – Maßnahme betroffen sein.…
LG Kiel, ZfWG 2009, 204-206 (Urteil vom 26.05.2009, 16 O 40/09)
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