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ZFWG 2009, 311
LG Köln 
Landgericht Köln: Verbotenes Internetglücksspiel (Urteil vom 09.07.2009, 31 O 599/08)

Die Internetangebote der Anbieterin aus Gibraltar sowie ihrer Tochterunternehmen verstoßen gegen §§ 4 Abs. 4, 5 Abs. 4 GlüStV und erfüllen den Tatbestand des § 284 Abs. 1 und Abs. 2 StGB.

LG Köln, ZfWG 2009, 311 (Urteil vom 09.07.2009, 31 O 599/08)

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