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ZFWG 2024, 296
OVG Nordrhein-Westfalen 
Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen zu Minderjährigeneinrichtungen ist verfassungs- und unionsrechtskonform (Beschluss vom 08.12.2023, 4 B 578/22)

Die Duldung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Eine Duldung kann allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen geboten sein.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2024, 296 (Beschluss vom 08.12.2023, 4 B 578/22)

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