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ZFWG 2025, 141
OVG Nordrhein-Westfalen 
Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen in NRW ist verfassungs- und unionsrechtskonform (Urteil vom 06.11.2024, 4 A 2279/22)

Das Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen zu öffentlichen Schulen bzw. Einrichtungen der Kinder-142und Jugendhilfe ist mit der unionsrechtlich garantierten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 49, 56 AEUV) sowie dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2025, 141-156 (Urteil vom 06.11.2024, 4 A 2279/22)

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