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ZFWG 2008, 206
OLG Saarbrücken 
OBERLANDESGERICHT SAARBRÜCKEN: Kein Vertiebsverbot von Lotto in Supermärkten (Urteil vom 30.01.2008, 1 U 534/07-169)

Das Angebot und das Bewerben von Lotteriespielen im Zusammenwirken mit der Jaxx GmbH waren nach der bisherigen Rechtslage entgegen der vom Landgericht vertretenen Auffassung ohne Erlaubnis durch das Ministerium für Inneres und Sport zulässig Die Überleitungsvorschrift des § 25 Abs. 1, 2 GlüStV erfasst die beanstandeten Tätigkeiten auch in Ansehung der örtlichen Verkaufsstellen.

OLG Saarbrücken, ZfWG 2008, 206-211 (Urteil vom 30.01.2008, 1 U 534/07-169)

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