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ZFWG 2007, 377
OLG Köln 
OBERLANDESGERICHT KÖLN (Urteil vom 14.09.2007, 6 U 63/06)

Sportwetten werden sowohl in strafrechtlicher als auch in wettberwerbsrechtlicher Hinsicht als Glücksspiel i.S. d. § 284 StGB angesehen, dessen Anwendung auch im vorliegenden Verfahren weder verfassungs- noch europarechtliche Gründe entgegenstehen.

OLG Köln, ZfWG 2007, 377-383 (Urteil vom 14.09.2007, 6 U 63/06)

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