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ZFWG 2009, 105
OLG Frankfurt a. M. 
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Verbot der Vermittlung von Lotto im Internet (Beschluss vom 17.03.2009, 11 W 8/09 (Kart))

Ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde dürfen öffentliche Glücksspiele, auch Lotterien, nicht vermittelt werden (§ 4 Abs. 1, 2 GlüStV); dies gilt für jeden Vermittler unabhängig davon, wo er seinen Sitz hat.

OLG Frankfurt a. M., ZfWG 2009, 105-107 (Beschluss vom 17.03.2009, 11 W 8/09 (Kart))

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