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ZFWG 2009, 76
OLG Köln 
Oberlandesgericht Köln: Vollstreckungsgegenklage unzulässig (Urteil vom 30.01.2009, 6 U 181/08)

Sowohl der Wortlaut, als auch der Sinn der Regelung in ihrem Kontext belegen, dass die durch § 79 Abs. 2 BVerfGG eröffnete Klagemöglichkeit nur den Fall rechtskräftiger Entscheidungen betrifft.

OLG Köln, ZfWG 2009, 76 (Urteil vom 30.01.2009, 6 U 181/08)

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